Autoschlüssel im Werkstattbriefkasten ist fahrlässig

Viele Kunden, die ihr Fahrzeug abends in die Werkstatt bringen wollen und vor verschlossenen Türen stehen, stellen ihren Wagen einfach auf dem Werkstatthof ab und werfen den Schlüssel in den Briefkasten. Diese Praxis ist zwar durchaus gängig, aber leider auch sehr riskiert, warnt das Infocenter der R+V-Versicherung. Autofahrer riskieren hierbei nämlich im Falle eines Diebstahls ihren Versicherungsschutz, weil die Versicherung nicht für den gesamten Schaden aufkommt.

Kfz-Experte Karl Walter vom R+V-Infocenter erklärt, dass viele Werkstattbriefkästen nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert sind, deshalb gilt das Einwerfen eines Schlüssels in einen solchen Briefkasten als grob fahrlässig. Und bei grob fahrlässigem Verhalten muss die Versicherung den Schaden nicht in voller Höhe zahlen.

Deshalb empfiehlt das R+V-Infocenter, Autoschlüssel - wenn überhaupt - nur in direkt in die Wand eingemauerte Briefkästen oder Türschlitze zu werfen, durch die der Schlüssel direkt in den Innenraum des Hauses fällt. Allerdings ist es immer noch am sichersten, den Wagen während der Öffnungszeiten in die Werkstatt zu bringen und den Schlüssel persönlich zu übergeben.

Geschrieben am 31.August 2010 von mh, Bild: A. Dreher/ pixelio.de