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BaFin mit Beratungsprotokollen unzufrieden
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wollte wissen, ob die Geldinsitute ihrer vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Protokollpflicht bei Beratungsgesprächen für Geldanlagen nachkommen. Hierfür führte sie Anfang Februar einen Test durch, bei dem 302 Protokolle von Kredit- und Finanzdienstleistungen und 1099 Protokolle von 192 Unternehmen analysiert wurden. Es zeigte sich, dass dies nicht im gewünschten Umfang der Fall war.
Karl-Burkhard Caspari von der Wertpapieraufsicht der BaFin kritisiert vor allem, dass die Dokumentation der wesentlichen Anliegen des Kunden mangelhaft und nicht transparent genug ist. Aber auch schon bei den Vordrucken, die für das Protokoll verwendet werden, gab es Mängel. So waren diese bei 15 Kreditinstituten und 37 Finanzdienstleistern unvollständig und enthielten nur vorformulierte Antwortmöglichkeiten (Multiple Choice). Platz für individuelle Ergänzungen und Anliegen und deren Wichtigkeit für den Kunden gab es nicht. Für eine ausreichende Dokumentation der Kundenwünsche ist dies jedoch notwendig. Von den Fällen, in denen es solche Möglichkeiten gab, wurden sie in zwei von drei Beratungsfällen nicht genutzt.
Seit Anfang des Jahres haben Verbraucher den Anspruch auf ein Beratungsprotokoll, wenn sie sich von einer Bank über verschiedene Geldanlageformen beraten lassen. Ziel ist es, den Kunden damit über das empfohlene Produkt aufzuklären und eventuelle Beratungsfehler auf diese Weise leichter nachweisen zu können.