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Bei Grenzbetrag für Kindergeld auf Zinsen achten!
Wenn die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes den jeweils gültigen Grenzbetrag übersteigen, haben seine Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld für dieses Kind mehr. Im letzten Jahr lag der Grenzbetrag bei 7680 Euro und in diesem Jahr beträgt er 8004 Euro. Der Bund der Steuerzahler rät Eltern, sämtliche Einkünfte ihrer Kinder im Auge zu behalten. Ansonsten kann es passieren, dass das ganze Kindergeld zurückgezahlt werden muss.
Zu den Einkünften zählen auch Kapitalerträge, auf die Abgeltungssteuer erhoben wird. In die Berechnung müssen deshalb alle Zinsen und ähnliche Erträge einbezogen werden. Darüber hinaus sind die Eltern dazu verpflichtet, in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung in der Anlage Kind die Kapitalkeinkünfte ihrer steuerlich zu berücksichtigenden Kinder anzugeben.
Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass schon eine Überschreitung des Grenzbetrags von 1 Euro zu dem Verlust des Kindergeld-Anspruchs führt - und zwar in voller Höhe. In diesem Fall darf auch der Kinderfreibetrag nicht in Anspruch genommen werden.