BGH legt Basis für faire Zinsberechnung fest

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil aus der letzten Woche die Rechte von Sparern gestärkt. Die obersten Bundesrichter bestimmten, dass Geldinstitute sich zukünftig bei der Festlegung der Zinssätze für flexible Sparverträge an den Konditionen für langfristige Einlagen orientieren müssen, die monatlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt werden (Az.: XI ZR 197/09).

Nun können Prämiensparer auf höhere Zinsen hoffen, denn bislang legten die Geldinstitute nur zweimal jährlich ihre Zinssätze neu fest. Der BGH erklärte, dass ein Prämiensparvertrag, der mit einem günstigen Zinssatz beworben wurde, nicht irgendwann später nur unterdurchschnittliche Zinsen erzielen darf.

Verbraucherschützer zeigten sich über das Urteil erfreut. Edda Castello von der Hamburger Verbraucherschutzzentrale erklärte, dass nun keine undurchsichtigen Referenzzinssätze mehr möglich seien, die auf verschiedenen Faktoren beruhen. Alle Kunden, die ähnliche Prämiensparverträge haben, sollten diese von Experten prüfen lassen, denn eventuell haben auch sie Anspruch auf Zinsnachzahlungen.

Geschrieben am 24.April 2010 von mh, Bild: Pixelio/ Thorben Wengert