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Falsche Beratung trotz Protokoll
Offenbar kommt es trotz der neuen gesetzlichen Vorschrift, dass Banken alle Geldanlagegespräche zu Wertpapieren protokollieren müssen, immer wieder zu falschen Beratungen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in einer Stichprobe die Protokollvorlagen von 14 Banken und Sparkassen genauer unter die Lupe genommen und einen Trick der Banken entdeckt, mit dem sie auch Verbraucher, die sichere Geldanlagen wünschen, riskantere Anlageformen empfehlen können.
Es zeigte sich nämlich, dass in den meisten Protokollvordrucken eine Klausel war, nach der auf Wunsch des Kunden von dem zuvor ermittelten Risikoprofil abgewichen werden darf. Sobald dieser Satz angekreuzt ist, gilt die Abweichung als vom Kunden erwünscht und akzeptiert. In vielen Fällen wissen die Kunden aber überhaupt nichts von diesem Kreuz im Dokument.
Die Verbraucherzentrale erlebt nach eigenen Angaben, wie diese Option auf den Protokollen offenbar dazu einlädt, Beratungen doch nicht im Sinne der Verbraucher, sondern in dem der Banken zu führen. Sie spricht von Missbrauch und Falschberatung. Deshalb rät die Verbraucherzentrale dringend dazu, sich grundsätzlich gut auf ein Beratungsgespräch zur Geldanlage vorzubereiten und das Protokoll über das Gespräch immer gründlich zu lesen - und zwar vor Geschäftsabschluss.