- Startseite
- Vergleichsrechner
- Kontakt
- Registrieren
Krankenkassen: DAK darf Zusatzbeiträge nicht erstatten
Die DAK (Deutsche Angestellten Kasse) ist seit einigen Wochen wegen neu erhobenen Zusatzbeiträgen im Gespräch. Die Kasse hatte vor wenigen Wochen bekannt gegeben, dass in Zukunft ein monatlicher Zusatzbeitrag von 8 Euro erhoben werden soll.
Dieser Zusatzbeitrag hat offensichtlich zu zahlreichen Kündigungen bei der DAK. Jetzt ist die DAK ins Gespräch gekommen, weil Mitgliedern, die die Krankenkasse wechseln wollen eine Freistellung des Zusatzbeitrages angeboten worden sein soll.
Nach bekanntwerden dieses Vorgehens hat das Bundesversicherungsamt (BVA) umgehend erklärt, dass solche Halteprämien unzulässig sind. Es ist sehr wohl zulässig Versicherungsnehmer durch Prämien oder Bonussysteme an die Krankenkasse zu binden, Beitragsrückerstattungen sind hingegen unzulässig.
DAK muss Beitragserstattung zurücknehmen
Aufgrund dieser Tatsache war die DAK gezwungen, die Beitragsrückerstattungen wieder rückgängig zu machen. Wie hoch die Zahl der Mitgliederkündigen bei der DAK aufgrund der Erhebung des Zusatzbeitrages tatsächlich ist wurden nicht gekannt gegeben.
Das Thema Zusatzbeiträge beschäftigt die Krankenkassen und damit auch die Öffentlichkeit mittlerweile seit einigen Wochen. Mehrere Krankenkassen haben angekündigt, zukünftig einen Zusatzbeitrag erheben zu müssen.