- Startseite
- Vergleichsrechner
- Kontakt
- Registrieren
Private Krankenversicherung: Kind bleibt nach Scheidung in PKV
Nach einer Scheidung muss ein Kind was privat Krankenversichert war in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, dass entschied nun das Oberlandesgericht Koblenz.
Die Richter urteilten, dass die private Krankenversicherung in dem Fall, dass das Kind von der Geburt bis hin zur Scheidung privat krankenversichert war mit zum angemessenen Unterhalt zählt. Das OLG Koblenz entschied das der Vater in diesem Fall die Beiträge zu privaten Krankenversicherung für das Kind übernehmen muss. (Az.: 11 UF 620/09)
Hintergrund des Urteils war die Klage der geschiedenen Ehefrau gegen ihren Ex-Mann. Der unterhaltspflichtige Vater weigerte sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 180 Euro für den 10-jährigen Sohn zu übernehmen und wollte das der Sohn mit in die gesetzliche Krankenkasse von seiner geschiedenen Ehefrau wechselt, wo dieser beitragsfrei mitversichert wäre.
Das sahen die Richter vom OLG Koblenz aber anders. Nach Meinung des Gerichts sollten dem Kind die bisherigen Verhältnisse, wozu auch die private Krankenversicherung zählt, soweit wie möglich erhalten bleiben.
Außerdem betonten die Richter, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mit den allgemeinen Unterhaltszahlungen des Vaters gedeckt wären und dieser die Beiträge zusätzlich zahlen müsse.