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Riester-Rente auch bei Altersteilzeit möglich
Die gemeinsame Initiative "Altersvorsorge macht Schule" weist darauf hin, dass die Riester-Rente auch in der Altersteilzeit möglich ist. Allerdings müssen dann Besonderheiten bei der Beitragsberechnung beachtet werden.
Damit man die vollen staatlichen Zulagen (154 Euro) erhält, muss man 4% des Einkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen. Dies gilt auch für das erste Jahr der Altersteilzeit. Ab dem zweiten Jahr erfolgt die Berechnung jedoch anders: Dann werden die Beiträge aus dem geminderten Altersteilzeitentgelt gezahlt, d.h. nur der steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttolohn wird berücksichtigt. Steuer- und versicherungsfreie Aufstockungsbeträge werden bei der Berechnung der Beiträge nicht berücksichtigt.
Übrigens: In den Mindesteigenbeiträgen sind die staatlichen Zulagen schon eingerechnet, d.h. der vom Sparer selbst aufzubringende Betrag ist faktisch niedriger als 4% des Bruttogehalts. An der Initiative "Altersvorsorge macht Schule" sind unter anderem die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und die Volkshochschulen beteiligt.