Schulden-Erbe ausschlagen

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig weist darauf hin, dass ein Erbe in voller Höhe für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen haftet. Deshalb empfiehlt sie dringend, ein Erbe, das nur aus Schulden besteht, auszuschlagen. Dabei muss eine Frist von 6 Wochen eingehalten werden, berichtet die "Süddeutsche".

Dabei geht es nicht nur um bestehende Schulden, sondern es mssten auch Schulden berücksichtigt werden, die mit dem Erbfall erst entstehen können. Dazu gehören z.B. die Beerdigungskosten oder Vermächtnisse, die erfüllt werden müssen. Die Rechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass nicht in jedem Fall sofort ersichtlich ist, dass es sich um einen überschuldeten Nachlass handelt. Ihr Tipp: Wer unsicher darüber ist, kann seine Haftung beschränken. Dazu stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine davon ist die Beantragung einer Nachlassverwaltung vor einem Gericht. Dies hat zur Folge, dass ein Verwalter bestellt wird, der sich um die Schulden kümmert. Eine andere Möglichkeit ist die Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens, bei dem ein neutraler Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen an die Gläubiger verteilt.

Es ist jedoch zu beachten, dass solche Verfahren nur dann sinnvoll sind, wenn das Erbe zumindest ausreicht, um die Kosten, die bei einem solchen Verfahren entstehen, zu decken. Erben, die einen Nachlass ausschlagen, verzichten jedoch nicht nur auf die Schuldenübernahme, sondern auch auf eventuell vorhandenes Vermögen.

Geschrieben am 12.Februar 2010 von mh, Bild: Pixelio/Rainer Sturm