Urteil: Keine Dumping-Preise bei Rossmann

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat ein vom Bundeskartellamt verhängtes Bußgeld gegen die Drogerie-Kette Rossmann aufgehoben und den Vorwurf des illegalen Preisdumpings nicht bestätigt (Az.: VI-2, Kart 9/08 Owi).

Das Bundeskartellamt war der Ansicht, dass Rossmann im Jahr 2005 in 267 Fällen 55 Drogerieartikel zu Dumping-Preisen angeboten hatte. Die Verkaufspreise sollen unter dem Einkaufspreis der Artikel gelegen haben. Die Behörde verhängte daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro gegen den Firmeninhaber Dirk Rossmann mit der Begründung, dass mit diesen Preisen Konkurrenten aus dem Markt gedrängt werden sollen. Zusätzlich wurde auch gegen das Unternehmen ein Bußgeld (5,5 Millionen Euro) verhängt.

Rossmann legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch beim OLG und bekam Recht. Die Richter waren überzeugt davon, dass die angebotenen Verkaufspreise durch Werbekostenzuschüsse und Absprachen mit Lieferanten ermöglicht wurden. Dies sei jedoch nur bei konkret beworbenen Artikeln der Fall gewesen. Den "Vorwurf unbilliger Behinderung" konnten das Gericht nicht bestätigen. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des OLG beim Bundesgerichtshof Rechtsbeschwerde einzulegen.

Geschrieben am 13.November 2009 von mh, Bild: Pixelio/HHS