Urteil: Keine Versicherungen und Investmentfonds bei Tchibo

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg darf die Kaffee- und Einzelhandelskette keine Versicherungen oder Investmentfonds über ihr Onlineportal vertreiben (Az.: 408 O 95/09). Wie das Branchenmagazin "Markt Intern" berichtet, ist der Vertrieb und die Vermittlung dieser Finanzprodukte laut den Richtern nicht zulässig, weil Tchibo die hierfür erforderlichen, vom Gesetzgeber geforderten Genehmigungen nicht besitzt. Laut der 2007 in Kraft getretenen Vermittlerrichtlinie müssen Versicherungsvermittler bestimmte Standards erfüllen. Dazu gehört u.a. eine Mindestqualifikation, eine Registrierung, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie diverse Informationspflichten.

Außerdem kritisiert das Gericht, dass die Verbraucher durch die Gestaltung des Internetportals glauben, dass sie entsprechende Verträge über Tchibo abschließen. Die speziellen Vergünstigungen, die nur Tchibo-Kunden beim Abschluss der beworbenen Versicherungen, erhalten, wurden ebenfalls moniert.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, deshalb gilt das Vertriebs- und Vermittlungsverbot zunächst nur vorerst. Tchibo erklärte, dass man die gestern eingegangene Urteilsbegründung nun prüfen werde. Ob das Unternehmen gegen das Urteil Berufung einlegt, steht laut einem Tchibo-Sprecher noch nicht fest.

Geschrieben am 05.Mai 2010 von mh, Bild: Pixelio/ Thorben Wengert