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Zahnzusatzversicherung mit der Krankenzusatzversicherung
Eine Krankenzusatzversicherung richtet sich an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Sie wird auch gern abgekürzt als Zusatzversicherung oder private Zusatzversicherung bezeichnet und sollte keinesfalls mit der privaten Vollversicherung der einem privaten Krankenversicherung verwechselt werden.
Die Krankenzusatzversicherung dient dem GKV Versicherten dazu, den eigenen Krankenschutz, den ihm seine Krankenkasse bietet, um weitere Leistungen aufzustocken. Dadurch kann sich der Versicherte nach seinen individuellen Ansprüchen absichern. Bei den privaten Krankenzusatzversicherungen gibt es sehr viele unterschiedliche Angebote privater Versicherer. Dabei werden sowohl Versicherungspakete als auch Einzelversicherungen angeboten.
Zahnzusatzversicherung wird oft genutzt
Als besonders interessant und daher auch gern gebucht gelten die Zahntarife oder privaten Zahnzusatzversicherungen. Diese dienen meist dazu, den gesetzlichen Festzuschuss aufzubessern, den die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen, wenn beim Versicherten zum Beispiel eine Brücke, Krone oder ähnliches nötig wird.
Daneben gibt es noch eine Vielzahl an weiteren Zusätzen, wie beispielsweise der Brillenversicherung oder dem Krankenhaus-Tagegeld.
Vor Abschluss einer Zahnversicherung ist folgendes zu beachten:
- Die Leistung der Zahnversicherung sollte kassenunabhängig erfolgen.
- Die Zahnarzthonorare werden bis zum GOZ-Höchstbetrag (3,5-facher Satz) übernommen.
- Die Erstattung bei Zahnersatz sollte im 1. Versicherungsjahr möglichst hoch sein, mind.über 500 € am besten über 1.000 € im 1. Versicherungsjahr.
- Zahnersatz-Leistung sollte tariflich nicht begrenzt sein.
- Die Implantatleistung inkl. Knochenaufbau ist mitversichert und die Implantate pro Kiefer sind nicht begrenzt.
- Zahnbehandlungen sollten auch mitversichert sein, also Behandlungen wie z.B. Paradontose, Prophylaxe, Wurzelbehandlungen die die GKV nicht trägt.
- Gerade bei Kindern wichtig, Kieferorthopädische Maßnahmen sollten mitversichert sein.
- Keine Zuschläge auf Beiträge für bereits fehlende Zähne oder bereits vorhandenen Zahnersatz.