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Zinsen von Schwarzgeld-Erbe angeben
Das Deutsche Forum für Erbrecht macht angesichts der Diskussion über den Kauf von Kontodaten aus der Schweiz darauf aufmerksam, dass Personen, die Schwarzgeld auf Auslandskonten geerbt haben, die Erträge also Zinsen hiervon bei der Einkommenssteuer angeben müssen. Das berichtet die "Märkische Allgemeine". Vor allem in den 80er Jahren hätten viele Deutsche hohe Beträge in die Schweiz transferiert, um die bei der Anlage entstehenden Zinsen in Deutschland nicht versteuern zu müssen. Den Erben dieses Kapitals wird nun dringend geraten, "reinen Tisch" zu machen, heißt es.
Wer dies nicht tut, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar. Ob Erben auch alte Steuererklärungen des Erblassers berichtigen müssen, hängt von dem jeweiligen Fall ab und kann nur von einem Fachmann beurteilt werden. Grundsätzlich sollten Betroffene aber eine Selbstanzeige beim Finanzamt erwägen, denn dann bleiben sie unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das ist dann der Fall, wenn der Vorgang noch nicht von den Behörden untersucht und die Steuerschuld fristgerecht nachträglich beglichen wird.
Auch wenn die Höhe des Erbes nicht korrekt angegeben wird, so dass die Erbschaftssteuer nicht korrekt veranschlagt werden kann, handelt es sich um Steuerhinterziehung, schreibt die "Märkische Allgemeine". Aktiv nachforschen muss aber sowieso nur, wer Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Erblasser auch über Schwarzgeld im Ausland verfügt.