Zollamt ermittelt gegen Zeitarbeitsfirmen

Laut einer Mitteilung des Hauptzollamts Schweinfurt, wurden bei 5 von 13 kürzlich kontrollierten Zeitarbeitsfirmen teilweise grobe Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt. Die Ermittlungen gegen vier weitere Firmen dauern noch an und werden voraussichtlich erst weit im kommenden Jahr abgeschlossen sein. Wie eine Behördensprecherin mitteilte, wurde der Mindestlohn in einem Fall sogar um etwa 30% unterschritten. Bislang erhielten drei Unternehmen Verwarnungen wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und bei zwei Firmen wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.

Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um Zeitarbeitsfirmen aus Oberfranken mit Filialen in Südthüringen. Grundsätzlich sind Zeitarbeitsfirmen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verpflichtet, wenn sie Beschäftige in der Bau- oder Reinigungsbranche oder an Malerbetriebe verleihen.

Verstöße gegen Mindestlohnbestimmungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Bußgelder von über 200 Euro werden in das Gewerbezentralregister eingetragen. Bei Geldbußen von 2500 Euro oder mehr kann das betroffene Unternehmen zeitweise von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden. Darauf weist das Onlineportal swex hin.

Geschrieben am 17.Dezember 2009 von mh, Bild: Pixelio/Claudia Hautumm